Haustiere in der Mietwohnung Hund Katze Kaus was ist Erlaubt

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Tierhaltung in der Mietwohnung: das Wichtigste in Kürze

  • Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam: Kleintierhaltung in der Mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden.
  • Auch die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht generell verboten werden. Für ein solches Tierhaltungsverbot braucht es Gründe.
  • Ein Haustierverbot kann es für Tiere geben, die Lärm oder Gestank verursachen oder gefährlich sind.
  • Bei Vorliegen gewichtiger Gründe kann der Vermieter seine Erlaubnis zur Tierhaltung rückgängig machen.

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