Tierhaltung in der Mietwohnung: das Wichtigste in Kürze
- Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam: Kleintierhaltung in der Mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden.
- Auch die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht generell verboten werden. Für ein solches Tierhaltungsverbot braucht es Gründe.
- Ein Haustierverbot kann es für Tiere geben, die Lärm oder Gestank verursachen oder gefährlich sind.
- Bei Vorliegen gewichtiger Gründe kann der Vermieter seine Erlaubnis zur Tierhaltung rückgängig machen.