Der Nachsendeauftrag – Post an die neue Adresse schicken

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Möchten Sie auch nach Ihrem Umzug Ihre Post zuverlässig und pünktlich zugestellt bekommen?

 

Das ist kein Problem, wenn Sie Ihrem Postdienstleister wie z.B. der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Dieser Nachsendeservice gewährleistet, dass Ihre Sendungen Sie auch zukünftig an Ihrer neuen Wohnadresse erreichen.

 

Was genau ist ein Nachsendeservice?

 

Wenn sich Ihre Anschrift ändert, empfiehlt es sich, einen Nachsendeauftrag zu erteilen. Dabei wird die Post, die an Ihre alte Anschrift adressiert ist, automatisch umgeleitet und ohne Verzögerung an Ihrer neuen Adresse zugestellt. Das gilt für alle im Auftrag genannten Personen eines Haushalts.

Änderung der eigenen Anschrift

Ändert sich Ihre Anschrift, empfehlen wir Ihnen, einen Nachsendeauftrag zu erteilen. Die Post, welche noch an Ihre alte Anschrift adressiert ist, wird automatisch ohne Verzögerung an Ihre neue hinterlegte Adresse umgeleitet. Bei den meisten Post-Dienstleistern gilt dies für alle im Haushalt gemeldeten Personen, sofern Sie dies bei der Beauftragung angegeben haben.

Gibt es Unterschiede zwischen Nachsendeantrag und Nachsendeauftrag?

 

Nein! Das Wort Nachsendeantrag ist ein Relikt aus früheren Zeiten und gilt mitlerweile als überholt und veraltet.

Warum sollte man einen Nachsendeauftrag beantragen

 

Mit dem Nachsendeauftrag aktivieren Sie die Nachsendung von Briefsendungen an die aktuelle neue Adresse. In den meisten Fällen geschieht dies für die Zeiträume von 6, 12 oder 24 Monaten. Gehen Sie sicher, dass in dieser Zeitspanne keine Briefsendung, die an Ihre ehemalige Anschrift adressiert ist, nach dem Umzug verloren geht.

Übersicht aller „Altversender“

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie genau sehen, wer an Ihre „alte“ Adresse geschrieben hat. Es ist nun ein Leichtes, dies dem Versender mitzuteilen und eine Anschriftenänderung vorzunehmen.

wen muss ich informieren, trotz Nachsendeauftrag?

 

Informieren Sie Ihre Vertragspartner

Absolut empfehlenswert ist die kurze Benachrichtigung der wichtigsten Vertragspartner wie z.B. Ihre Krankenkasse, Banken, Versicherungen etc. Zur Absicherung setzen Sie, trotz Nachsendeauftrag, diese Vertragspartner frühzeitig in Kenntnis.

Obwohl die Absender Ihnen nach Mitteilung des Umzugs an die neue Anschrift schreiben sollten, ist der Nachsendeauftrag ein unabdingliches Muss für einen reibungslosen Umzugsübergang.

Eine Auflistung der wichtigsten Absender werden wir in einem unserer nächsten Artikel veröffentlichen. Schauen Sie also in den kommenden Wochen wieder bei uns herein.

 

Welche Briefsendung wird per Nachsendeauftrag nachgeschickt?

 

Nachsendungen finden für folgende Arten innerhalb Deutschlands statt:

  • Postkarten und Briefe (Standard, Kompakt, Groß, Maxi),
  • Briefsendungen mit Zusatzleistungen (Einschreiben, Nachnahme),
  • Blindensendungen,
  • Büchersendungen,
  • Warensendungen,
  • Infopost / Infobrief-Sendungen (adressierte Werbesendungen in Hüllen),
  • Streifbandzeitungen (Zeitungen/Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen) und
  • Telegramme.
  • Auch Päckchen und Pakete werden auf Ihren Wunsch nachgesendet.

Begrenzung der Nachsendung innerhalb Deutschlands

Die Nachsendungen sind ausschließlich auf Deutschland bezogen. Für Sendungen ins Ausland werden Zusatzentgelte für jede Sendung erhoben.

Ausgenommen von der Nachsendung im Inland sind:

  • Infopost ohne Umhüllung
  • Express-Sendungen
  • Pressesendungen (z.B. Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften) und
  • Postvertriebsstücke (z.B. Tageszeitungen oder Nachrichtenmagazine), sogenannte „Pressepost“.

Zu welchem Zeitpunkt und bei wem sollte ich einen Nachsendeauftrag erteilen?

 

Sie können Ihren Nachsendeauftrag z.B. bei der Deutschen Post beantragen. Dies idealerweise 2 bis 3 Wochen vor Ihrem geplanten Umzug.

Wann ist der letztmögliche Beauftragungstermin?

Die späteste Deadline sind 5 Werktage vor Auftragsbeginn. Die Formulare für den Nachsendeauftrag online finden Sie hier.

Was kostet ein Nachsendeauftrag?

Damit Sie einen ersten Eindruck der Kosten bekommen haben wir beispielhaft die Kosten der Deutschen Post dargestellt.
Weitere Anbieter von Nachsendeaufträgen unterliegen einer preislich ähnlichen Aufstellung.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Ihre Post für 6 Monate nachschicken zu lassen kostet als Privatkunde  19,90 Euro*.
Für Geschäftskunden gelten aktuell 34,90 Euro*.

Online können Sie diese 6 Monate auf einen Zeitraum von 12 Monaten erweitern.
Kosten für Privatkunden hierbei 5 Euro zusätzlich, insgesamt also 24,90 Euro*.
Für Geschäftskunden bedeutet dies 49,90 Euro.*

Laufzeit für 24 Monate ist ebenfalls möglich. Kosten für Privatkunden hierbei 34,90 Euro*.
Für Geschäftskunden 69,90 Euro*.

*) inkl. gesetzl. Umsatzsteuer.

 

 

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