Wohnung kündigen: Was gilt es zu beachten?

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Eine neue Wohnung läutet nicht nur einen neuen spannenden Lebensabschnitt ein, sondern bedeutet zunächst einmal auch lästige Formalitäten – allen voran die Kündigung des alten Mietvertrags. Doch wie muss so eine Kündigung erfolgen? Was muss drinstehen? Und welche Fristen sind dabei einzuhalten?

 

Mietvertrag der Wohnung kündigen: nur schriftlich möglich

 

Anders als viele Dinge im Alltag lässt sich die Kündigung des Mietvertrags nicht auf digitalem Weg oder mündlich erledigen. Das Kündigungsschreiben für die Wohnung muss zwingend schriftlich und auf Papier erfolgen. Das Schreiben kann dabei formlos sein, wichtig ist jedoch: Die Kündigung des Mietvertrags darf nicht per Fax verschickt werden, da sie sonst nicht gültig ist. Standardmäßig erfolgt der Versand klassisch per Post – bestenfalls als Einschreiben, damit sichergestellt ist, dass das Dokument wirklich ankommt. Alternativ ist auch eine persönliche Übergabe der Kündigung an den Vermieter möglich.

Was muss in der Wohnungskündigung stehen?

 

Ob anhand einer Muster-Vorlage oder als formloses Schreiben – die Kündigung des Mietvertrags ist kein großer Aufwand und muss keine Angabe von Gründen beinhalten. Was aber auf keinen Fall fehlen darf, ist die Unterschrift des Hauptmieters. Gibt es mehrere Hauptmieter, müssen diese alle unterschreiben. Wichtig ist außerdem, dass das Schreiben an den Vermieter adressiert ist und das Datum der Kündigung aufgeführt ist. Neben diesen Pflichtangaben ist es jedoch auch sinnvoll, folgende weiteren Punkte in die Wohnungskündigung aufzunehmen:

  • Adresse der gekündigten Wohnung (optional mit genauer Lage/Etage)
  • aussagekräftige Betreff-Zeile
  • Datum, zu dem die Wohnung fristgerecht gekündigt werden soll
  • Bitte um Bestätigung der erhaltenen Kündigung durch den Vermieter
  • Bereitschaft, einen Termin zur Wohnungsübergabe zu vereinbaren

Wie sieht eine Muster-Kündigung des Mietvertrags aus?

 

Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben inhaltlich vollständig ist. Form und Stil lassen sich individuell variieren, wobei eine sachliche und freundliche Tonalität ratsam ist – schließlich soll das Mietverhältnis optimalerweise friedlich enden. Als Mustertext für den Hauptteil der Wohnungskündigung kommt zum Beispiel Folgendes in Frage:

Betreff: Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [____] (Adresse, evtl. Lage)

Sehr geehrte/r Frau/Herr [____],
hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht zum [____] und bitte um Bestätigung dieser Kündigung.
Gerne können wir uns zeitnah bezüglich des Übergabetermins der Wohnung in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße [____]

Welche gesetzlichen Fristen gelten bei der Wohnungskündigung?

 

Die Fristen der ordentlichen Kündigung sind im § 573c des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgehalten. Demnach kann ein Mieter eine Wohnung mit unbefristetem Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen – und zwar spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.
Achtung: Weder das Datum im Kündigungssschreiben noch das Datum des Poststempels sind ausschlaggebend für die Frist, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt. Erhält er diese z. B. am 3. Juli, endet das Mietverhältnis am 30. September. Trifft die Kündigung aber am 4. Juli ein, ist der Mietvertrag offiziell erst am 31. Oktober beendet.

Welche Ausnahmen zur Kündigungsfrist kann es geben?

 

Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten verliert in Ausnahmefällen ihre Gültigkeit. In folgenden Situationen gelten Sonderregelungen:

  • Wenn der Mietvertrag befristet ist: Bei befristeten Mietverträgen ist das ordentliche Kündigungsrecht in der Regel ausgeschlossen. Mieter und Vermieter müssen daher die komplette angegebene Mietdauer einhalten oder können eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren.
  • Wenn sich früher ein Nachmieter findet: Vor allem in Großstädten stehen potentielle Nachmieter meist Schlange, daher können Mieter, die eine neue Wohnung gefunden haben, auch frühzeitig aus dem Mietvertrag austreten, sofern der Vermieter zustimmt.
  • Wenn der Vermieter eine Modernisierung ankündigt: In diesem Fall hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht: Kündigt er bis zum Ende eines Monats, endet der Vertrag am Ende des darauf folgenden Monats.
  • Wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte: Hierbei gilt ebenfalls das Sonderkündigungsrecht, wie es im vorherigen Punkt beschrieben ist.
Gut zu wissen: Im Mietvertrag kann zwar eine Kündigungsfrist vereinbart werden, die von den gesetzlichen Fristen abweicht, diese darf jedoch nie zum Nachteil des Mieters sein, also nicht länger als drei Monate.

Wann ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich?

 

Eine „außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ ist laut § 569 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wie der Name schon sagt nur dann möglich, wenn eine triftige Begründung vorliegt. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • Gesundheitsrisiko für die Mieter (z. B. durch Schimmel, Formaldehyd etc.)
  • immer wiederkehrende Heizungsausfälle im Winter
  • ständiger Lärm oder Ruhestörungen
  • Ungeziefer in der Wohnung
  • nachhaltige Störung des Hausfriedens durch den Vermieter (z. B. durch schwere Beleidigung, Betrug etc.)
Wichtig: Einer fristlosen Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorangehen, damit der Vermieter die Möglichkeit hat, die Mängel zu beseitigen. Tut er dies nach einer gesetzten Frist nicht, kann der Mieter die Wohnung fristlos kündigen.

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