Einschließlich Ladung kann die Breite nicht mehr als 2,5 m betragen und die Höhe nicht mehr als 4,0 Meter. Ausnahmen sind nur bei Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft zulässig. Die Länge des gesamten Zugs ist auf maximal 20,75 m beschränkt.
Ist das Fahrzeug nicht höher als 2,5 m, darf die Ladung nicht nach vorn hinausragen. Ausschließlich ein Ladungsüberstand von maximal 0,5 m ist gestattet.
Der Ladungsüberstand nach hinten beträgt sowohl beim Auto als auch beim Anhänger maximal 1,5 m. Sofern die Wegstrecke weniger als 100 km beträgt, sind bis zu 3 m gestattet.
Muessen Mieter den Winterdienst Uebernehmen
Winterdienst – Muss der Mieter wirklich Schnee schippen? Der Vermieter hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass er Sorge dafür tragen muss, dass niemand auf