Wie Zeichne ich bei Eigener Befoerderung meine Ladung

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Einschließlich Ladung kann die Breite nicht mehr als 2,5 m betragen und die Höhe nicht mehr als 4,0 Meter. Ausnahmen sind nur bei Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft zulässig. Die Länge des gesamten Zugs ist auf maximal 20,75 m beschränkt.
Ist das Fahrzeug nicht höher als 2,5 m, darf die Ladung nicht nach vorn hinausragen. Ausschließlich ein Ladungsüberstand von maximal 0,5 m ist gestattet.
Der Ladungsüberstand nach hinten beträgt sowohl beim Auto als auch beim Anhänger maximal 1,5 m. Sofern die Wegstrecke weniger als 100 km beträgt, sind bis zu 3 m gestattet.

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