Muessen Mieter den Winterdienst Uebernehmen
Winterdienst – Muss der Mieter wirklich Schnee schippen? Der Vermieter hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass er Sorge dafür tragen muss, dass niemand auf seinem Gelände und im gemeinschaftlich genutzten Teil des Gebäudes zu Schaden kommt. Im Winter umfasst die Verkehrssicherungspflicht vor allem die Schneebeseitigungs- und Streupflicht. Das heißt, der Vermieter muss dafür sorgen, …