Die schlechte Nachricht für viele Arbeitnehmer ist wohl, dass es generell keinen gesetzlich geregelten Sonderurlaub bei Umzug gibt. Laut § 616 BGB steht dieser nur Personen zu, die unverschuldet und nur für unerhebliche Zeit von der Arbeit verhindert sind. Dazu zählen die Geburt des eigenen Kindes oder der Tod eines nahen Verwandten, nicht aber ein privater Umzug. Ein Blick in den Arbeitsvertrag, die Betriebs- oder Tarifvereinbarungen kann Aufschluss darüber geben, wie die Regelungen im eigenen Unternehmen aussehen. In den meisten Fällen besagen diese, dass Sonderurlaub bei Umzug gewährt wird, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen stattfindet. Das gilt für eine Versetzung an einen anderen Standort oder den Umzug aufgrund eines Standortwechsels des Unternehmens. Wie viele Tage der Arbeitnehmer freibekommt, ist nicht gesetzlich geregelt, meist stehen ihm ein bis zwei Tage zu.
Muessen Mieter den Winterdienst Uebernehmen
Winterdienst – Muss der Mieter wirklich Schnee schippen? Der Vermieter hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass er Sorge dafür tragen muss, dass niemand auf