Wann ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam?
Eigenbedarfskündigung widersprechen, Frau hält eine Teetasse in der Hand,
Abwarten und Tee trinken: Enthält die Kündigung wegen Eigenbedarf keine Begründung, ist sie unwirksam.
Das Kündigungsschreiben ist aus formalen Gründen manchmal einfach unwirksam. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Begründung für den Eigenbedarf komplett fehlt. In diesem Fall muss der Mieter nicht widersprechen, er muss auch nicht ausziehen und kann einfach abwarten, was geschieht.
Eine Eigenbedarfskündigung kann in manchen Fällen auch dann unwirksam sein, wenn sie inhaltlich und formal korrekt ist – dann sollten Mieter schriftlich widersprechen.
Übrigens: Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann unwirksam, wenn der Eigenbedarf schon bei Abschluss des Mietvertrags bestand oder abzusehen war. Allerdings dürften betroffene Mieter in solchen Fällen oft Schwierigkeiten haben, dies zu beweisen.