Die Mieterselbstauskunft dient Vermietern dazu, mehr über ihre potenziellen neuen Mieter zu erfahren. Das Dokument beinhaltet Fragen, die die finanziellen, familiären und persönlichen Umstände einer Person offenlegen sollen. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, sind Vermieter verpflichtet, hinsichtlich der Informationen aus der Mieterselbstauskunft den Datenschutz zu wahren. Neben Daten wie dem Namen, Geburtstag oder der aktuellen Adresse des Mietinteressenten werden vor allem die folgenden Informationen abgefragt:
Berufliche Situation: In welchem Arbeitsverhältnis befindet sich der Mieter? Ist er fest angestellt, selbständig oder arbeitssuchend? Wie heißt sein Arbeitgeber? Wie hoch ist sein Nettoeinkommen?
Persönliche Situation: Wie viele und welche Personen ziehen mit in die Wohnung/das Haus ein? (Name, Geburtsdatum) In welchem Verhältnis stehen sie zum Mieter? Gehören Haustiere zum Haushalt?
Finanzielle Situation: Bestehen noch Mietschulden aus einem früheren Mietverhältnis? Wird das Einkommen des Mieters gepfändet?was darf der vermieter fragen
Muessen Mieter den Winterdienst Uebernehmen
Winterdienst – Muss der Mieter wirklich Schnee schippen? Der Vermieter hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass er Sorge dafür tragen muss, dass niemand auf