Wer umzieht, muss nicht nur seinen Wohnsitz rechtzeitig ummelden. Auch weitere Ämter, Unternehmen und Organisationen sollten frühzeitig über die neue Adresse informiert werden.

Welche Ämter von dem Umzug erfahren müssen

Der erste Gang führt zum Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Hier sollte man zum Ummelden nach dem Umzug einen Termin vereinbaren. Je nach Stadt gibt es sehr enge gesetzliche Fristen von einer oder zwei Wochen. Wer beispielsweise nach Köln zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Allerdings drücken viele Einwohnermeldeämter bei ein paar Tagen Verspätung auch ein Auge zu.

Unterlagen für die Zulassungsbehörde:

– Personalausweis oder Reisepass
– Zulassungsbescheinigung Teil I und II
– Versicherungsbescheinigung
– Bargeld oder EC-Karte zum Bezahlen

Autobesitzer müssen außerdem die Kfz-Zulassungsbehörde der neuen Stadt aufsuchen und ihr Fahrzeug ummelden. Hier sind die Fristen nicht so eng gesetzt. Meistens reicht es, sich in den ersten Monaten nach dem Umzug mit der Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Wartet man jedoch zu lange damit, droht eine Ermahnung und womöglich sogar ein Bußgeld. Wichtig: Wer sein Fahrzeug ummelden will, muss einige Papiere zum Termin mitbringen.

Vertragspartner und Versorgungswerke informieren

Auch am neuen Wohnort möchte man sofort mit Strom, Wasser und Gas versorgt sein. Auch eine sofortige Verfügbarkeit von Internet, Telefon und Fernsehen ist wünschenswert. All die damit verbundenen Unternehmen sollte man rechtzeitig über den Umzug informieren bzw. einige Monate vorher einen Anbieterwechsel vornehmen.

Strom, Wasser und Gas

Der Zugang zu Strom wird wie ein Grundrecht behandelt und daher ist er auch in der neuen Wohnung sofort verfügbar.

Allerdings: Hat man seinem Versorger den Umzug nicht rechtzeitig gemeldet oder gewechselt, wird man automatisch Kunde der oft teuren örtlichen Grundversorgung. Oftmals kann der bisherige Stromversorger auch am neuen Wohnort liefern. Ansonsten ist ein Umzug auch immer eine Gelegenheit, den Stromanbieter zu wechseln und Geld zu sparen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag Stromanbieterwechsel bei Umzug.

Ähnlich wie beim Strom kann man beim Gas zunächst durch einen Anruf beim bisherigen Anbieter prüfen, ob dieser auch am neuen Wohnort versorgen kann. Auch beim Gas lohnt sich ein Vergleich, um vielleicht durch einen Anbieterwechsel günstiger beliefert zu werden. Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, landet genau wie beim Strom zunächst in der Grundversorgung.

Der Wasseranschluss ist bei einer Mietwohnung Sache des Vermieters, der dafür in den Nebenkosten einen Pauschalbetrag abrechnen darf. Wer in ein Eigenheim umzieht, muss seinen Wasseranschluss selbst bei den Stadtwerken des neuen Wohnortes ummelden. Dies funktioniert in der Regel unkompliziert mit einem Formular.

Telefon, Internet und Fernsehen

Wer mit den Leistungen seiner Telekommunikationsanbieter zufrieden ist, braucht sich nur zu erkundigen, ob diese am neuen Wohnort auch die gleiche Leistung anbieten können. Ist dies der Fall, läuft der bestehende Vertrag einfach weiter. Es fällt lediglich eine Gebühr für die Umstellung an. Sollte der Anbieter am neuen Wohnort aber nicht die gleiche Leistung erbringen können, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht: Sie können ihren Vertrag mit einer Frist von drei Monaten beenden, egal wie lang die ursprüngliche Vertragslaufzeit noch ist.

Beim Anbieterwechsel haben Kunden durch das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) mehr Rechte: Sie dürfen erwarten, dass der Anbieterwechsel höchstens einen Tag Unterbrechung bei Telefon und Internet mit sich bringt. Läuft bei der Umstellung in technischer Hinsicht etwas schief, muss der alte Versorger seine Dienste wieder anbieten, der Verbraucher zahlt dann aber nur 50 Prozent der Grundgebühr. Bei der Verbraucherzentrale kann man sich über seine Rechte als Telefon- und Internetkunde informieren und bei der Bundesnetzagentur besteht die Möglichkeit, sich bei Problemen mit dem Anbieterwechsel zu beschweren.

Verfügt die neue Wohnung über einen Kabelanschluss, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Vermieter hat bereits einen Vertrag abgeschlossen und rechnet ihn über die Betriebskosten ab. Oder er stellt bloß die Kabelinstallation bereit und der neue Mieter muss eigenständig einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Besitzt man bereits einen solchen Vertrag und der bisherige Anbieter ist auch am neuen Wohnort verfügbar, genügt es, den Anschluss vor dem Umzug umzumelden.

Umzugsmitteilung und Nachsendeauftrag einrichten

Welche Unternehmen oder Organisationen von dem Umzug erfahren müssen, ist sehr individuell. Hier lohnt es sich, bereits im Vorfeld eine persönliche Checkliste zu erstellen, bei wem man sich nach dem Umzug ummelden sollte.

Wer die neue Anschrift kennen muss:

  • Arbeitgeber
  • Banken/Sparkassen
  • Versicherungen
  • Verlage
  • Vereine/Verbände
  • Mitgliedschaften
  • Universität/Schule/Kita
  • Onlineshops

Damit auch wirklich jeder Brief am neuen Wohnsitz ankommt, lohnt es sich, für einige Monate einen Nachsendeauftrag einzurichten. Diesen kann man für 6, 12 oder 24 Monate festlegen. So bekommt man auch Post von denjenigen, bei denen man das Ummelden nach dem Umzug vielleicht doch vergessen hat.

Checkliste zum Ummelden nach dem Umzug

Wie der Ratgeber-Beitrag gezeigt hat, ist die Liste der Ämter, Unternehmen und Organisationen lang, die rechtzeitig vom Umzug und der neuen Anschrift erfahren müssen. Hilfreich ist es daher, schon vor dem Ortswechsel eine persönliche Übersicht zu erstellen. Breitbach Umzüge hat hierfür eine praktische Checkliste zum Ausdrucken entwickelt, die individuell ergänzt werden kann.

 

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