Mietkaution Ratgeber

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Die Mietkaution – Eine Sicherheitsleistung des Mieters.

 

Was ist eine Mietkaution?

Sie stellt eine Sicherheitsleistung des Mieters gegenüber seinem Vermieter dar. Hierbei wird dem Vermieter eine Art „Milderung“ seiner Ausfälle oder Forderungen abgesichert. Eine Mietkaution ist allerdings keine Pflicht. Diese beruht einzig auf der individuellen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Wichtig ist nur, dass beide Parteien dies im Mietvertrag schriftlich festgehalten haben.

Natürlich gibt es mehrere Formen der Mietkaution, auf die wir im einzelnen noch eingehen werden. Generell darf eine Mietkaution 3 Monatsraten nicht übersteigen.

Welche Arten der Mietkaution gibt es?

  • DIE BARKAUTION
    Die häufigste Variante der Mietkaution in Deutschland stellt die Barkaution dar. Hierbei übergibt der Mieter dem Vermieter einen im Mietvertrag festgelegten Kautionsbetrag. Dies kann neben der klassischen Barübergabe auch als Einzahlung auf z.B. ein Treuhandkonto auf Ihren Namen erfolgen.

 

  • DIE MIETBÜRGSCHAFT / SELBSTSCHULDNERISCHE BÜRGSCHAFT
    Bei einer Mietbürgschaft oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft übernimmt der eingetragene Bürge die Zahlung von Sachschäden oder etwaig entstandenen Mietrückständen. Beispiel: Die Eltern eines Studenten übernehmen für Ihren Sohn im Bürgschaftsfall alle anlaufenden Kosten und regulieren diese.

 

  • DIE BANKBÜRGSCHAFT
    In Fachkreisen auch als Bankaval bezeichnet stellt eine Bürgschaft einer Bank dar. Die Bank tritt hierbei als Bürgschaftsgeber auf. Dies passiert z.B. wenn der Mieter seiner Miete nicht nachkommt oder ein Schadenfall am Mietobjekt (Mietwohnung) entsteht. Dem Vermieter wird durch die Bank der entstandene Schaden reguliert und ausgeglichen. Viele Banken scheuen mittlerweile diese Art der Mietkaution und knüpfen diverse Auflagen und Gebühren an diese Bankbürgschaft. Hier kommen Sperreinlagen in Höhe der Mietkaution, Kontoführung oder andere Gebühren auf einmal ins Spiel. Daher wird die Bankbürgschaft mittel- bis langfristig ein Auslaufmodell werden.

 

  • VERPFÄNDETES SPARBUCH / SPARKONTO / KAUTIONSKONTO / MIETKAUTIONSKONTO
    Das verpfändete Kautionskonto | Mietkautionskonto oder alternativ Sparkonto | Sparbuch ist eine weitere Variante der Mietsicherheit. Ausgestellt wird diese überwiegend auf den Namen des Mieters. ACHTUNG! Passen Sie unbedingt auf, dass ein Sperrvermerkt zu Ihrem Vorteil vereinbart wird. Dies ist besonders wichtig, damit ein ungerechtfertigter Zugriff des Vermieters verhindert werden kann.

 

  • DER MIETAVAL
    Hierbei handelt es sich um ein Angebot der Bank – ähnlich dem Bankaval. Die Bank übernimmt im Zweifelsfall gegenüber dem Vermieter die Verantwortung und zahlt den Betrag des entstandenen Schadens. Zum Ausgleich zahlt der Mieter die Schadenssumme an das Bankinstitut. Zu der Summe gesellen sich noch die Gebühren zur Ausstellung einer Mietavalurkunde. Man kann den Mietaval mit einem Bankkredit vergleichen, da dieser ähnlich behandelt wird.

 

  • VERPFÄNDETE WERTPAPIERE 
    Die verpfändeten Wertpapiere sind eine eher seltene und nicht empfehlenswerte Art der Kautionsstellung. Als besonders negativ stellt sich hierbei die notwendige Übergabe der Wertpapiere dar. Kreditinstitute oder Fond erschweren diese Art der Kaution in den meisten Fällen noch zusätzlich.

Wie funktioniert die Rückzahlung der MIetkaution?

 

Die Rückgabe der Mietsicherheit muss nach Beendung des Mietverhältnisses durch den Vermieter an den Mieter erfolgen.

Haben beide Parteien eine Barkaution vereinbart, muss der vollständige Kautionsbeitrag inklusive der in der Zeit angefallenen Erträge und Zinsen erfolgen. Nachdem der Vermieter alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis geprüft hat, muss er diese umgehend auszahlen. Falls Schäden oder noch offene Forderungen im Raum stehen, kann der Vermieter diese mit der Kaution verrechnen.

In erster Instanz ist immer der Vermieter für die Rückzahlung der vereinbarten Mietkaution verantwortlich. Auch bei einem Vermieter- oder Eigentümerwechsel tritt der neue Vermieter in die Pflicht der Rückzahlung ein und muss diese jederzeit gewährleisten. In einigen seltenen Fällen kam es dazu, dass der neue Vermieter die Kautionssumme nicht zurückzahlen konnte. In dieser Situation kann sich der Mieter an seinen ehemaligen Vermieter wenden und diesen zur Rückzahlung in Regress nehmen. Der ehemalige Vermieter muss in vollem Umfang die Kaution an den Mieter zurückzahlen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

 

Der § 551 BGB regelt die Höhe der Kaution auf gesetzliche Art und Weise und besagt, dass drei Monatsmieten nicht überschritten werden dürfen. Als maßgebende Grundlage dient hierbei die Nettomiete, natürlich ohne das Einbeziehen der Nebenkosten.  Haben Sie eine Wohnung, welche mit einer fixen Warmmiete vereinbart wurde, muss nach der erfolgten Neuregelung des Paragraphen §551 BGB der geschätzte Anteil aus der Warmmiete abgezogen werden. 

Bei Mietverträgen, welche einen höheren Kautionsbeitrag vorweisen, können die Mieter die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern.

Was passiert bei Kündigung des Mietverhältnisses mit der Kaution?

 

Bei Kündigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter bis zu 6, in besonderen Fällen auch bis 12 Monaten Zeit, die vom Mieter geleistete Kaution zurückzuzahlen. Diese Verzögerungen kommen meistens durch Begründungen des Vermieters wie z.B. Prüfung der Nebenkostenabrechnung oder etwaigen Schäden durch den Mieter zustande. 

Vielen Mietern ist dieses Verhalten ein Dorn im Auge und führt in immer mehr Fällen zu finanziellen Engpässen. Geschuldet ist dies meist durch die erneut fällige Kaution der Nachfolgewohnung.

Aber auch der vom Vermieter erhoffte Vorteil von Zinsgewinnen bei Überziehung dieser Rückzahlung, ist eine sehr belastende Situation für den Mieter. Im schlimmsten Fall muss der Mieter durch den Rechtsweg seine Ansprüche der Mietkautionsrückzahlung in Anspruch nehmen.

TIPP! Greifen Sie daher auf eine Mietkautionsbürgschaft zurück – Ihr Vorteil: tägliche Kündigungsoption und tagesgenaue Abrechnung!

Kann der Vermieter eine Kaution verlangen?

 

Grundsätzlich sind Mieter und Vermieter frei in Ihrer Entscheidung auf welche Art eine Mietsicherheit vereinbart wird. Es besteht prinzipiell keine Pflichtzahlung einer MietkautionWichtig ist, dass Mieter und Vermieter eine feste Vereinbarung treffen und diese im Mietvertrag schriftlich festhalten. 

Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Mietkaution keine 3 Monatsmieten übersteigen darf!

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