Prinzipiell ist es in Deutschland so geregelt, dass der Vermieter die Pflicht hat, die vermieteten Räume in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. 

Grundsatzregelung bei Schimmelbildung

Schimmelbildung sollte und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Für den Mieter entsteht hierbei eine starke Beeinträchtigung seines Mietverhältnisses. Neben den ästhetischen und optischen Mängeln gravieren diepotenziellen gesundheitlichen Gesichtspunkte umso schwerer. Schimmelbefall kann allergische Reaktionen auslösen oder im schlimmsten Fall zu chronischen Erkrankungen oder Vergiftungen führen.

Eine Mietminderung bei Schimmel kann nur geltend gemacht werden, wenn der Vermieter für die Schimmelbildung verantwortlich ist. In diesem Fall haben Sie gute Chancen auf eine erfolgreiche Mietminderung.

Woher kommt der Schimmel?

Ursachenforschung ist angesagt. Klären Sie zunächst wer den Schimmel verursacht hat und demnach dafür verantwortlich ist.

Schimmelbildung durch Mieter

Ist die Schimmelbildung vom Mieter verursacht, sind jegliche Mietminderungsansprüche ausgeschlossen. Auch wer ohne Vorbehalt wissentlich ein bereits verschimmeltes Mietobjekt anmietet, verliert jegliche Ansprüche. Dies gilt auch für grobe Fahrlässigkeit bei Vertragsschluss. Ausnahme wäre hier eine arglistige Verschwiegenheit seitens des Vermieters.

Bauseits bedingte Mängel

Eindeutige Regelungen gibt es bei bauseits bedingten Mängeln des Mietobjekts. Häufige Beispiele sind ein Eintreten von Wasser an einem undichtes Dach oder ein Wasserrohrbruch, der sich bis ins ins Mauerwerk ziehen kann. Aber auch Wärmebrücken können in sehr vielen Fällen eine Ursache von Schimmelbildung darstellen. Als besonders anfällig gelten sanierte Altbauten, in denen zu stark isolierende Fenster oder Wandisolierungen nach außen angebracht wurden. Ein notwendiger Luftaustausch kann in den meisten Fällen nicht mehr ordnungsgemäß stattfinden und zur Blockade führen.

Wie stelle ich eine Mängelanzeige zu?

In einem möglichen Streitfall ist es gut, wenn die Mängelanzeige beweisbar ist. Eine lückenlose Beweiskette kann sich in einem späteren Rechtsstreit als Vorteil erweisen und Ihnen unnötigen Ärger ersparen.

  • Mängelanzeige unter Zeugen beim Vermieter angeben
  • Optimal ist eine schriftliche Mängelanzeige per Einwurfschreiben
  • Zeuge soll das Schreiben lesen und bei der Post als Einwurfschreiben aufgeben
  • Alternativ kann er als Bote fungieren und diese in den Briefkasten einwerfen
  • Wenn sie 100% sicher gehen wollen, lassen Sie es per Rechtsanwalt zustellen

Was gehört in eine Mängelanzeige?

  • Genaue Beschreibung des Schimmelbefalls
  • Erstellen Sie Fotos oder Videoaufnahmen
  • Achten Sie auf Angabe eines Datums bei den einzelnen Dokumenten
  • Zeigen Sie möglichen späteren Zeugen den Schimmelbefall
  • Nennen Sie eine Frist zur Abhilfe mit eindeutigem Datum in angemessenem Zeitrahmen

Wie hoch darf die Mietminderung bei Schimmel ausfallen?

Dies hängt, wie so oft im Leben, von vielen Faktoren ab. Diese entscheiden, ob eine Mietminderung bei Schimmel durchgesetzt werden kann oder nicht. Bei einer oben bereits erwähnten Undichtigkeit des Dachs liegt ein baulicher Mangel vor. Der Vermieter muss für den Schaden geradestehen und den Baumangel auf seine Kosten beseitigen lassen. Bis zur Beendigung der Reparaturmaßnahmen, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen und geltend machen.

Die tatsächliche Höhe einer Mietminderung hängt von der betroffenen Wohnfläche ab.

Festgelegte Mietminderungslisten gibt es nicht. Einen Anhaltspunkt geben die unterschiedlichsten Gerichtsurteile zur Mietminderung bei Schimmel. Angefangen von 10% Mietminderung bei einer befallenen Kleinstfläche von ca. 18×18 cm bis hin zu fast 100% Mietminderung. Dies allerdings bei einer gravierenden Durchfeuchtung des Mietobjekts mit fortgeschrittenem Schimmelbefall.

Auszug bei Schimmelbefall?

Ganz nach dem Verursacherprinzip muß ein Vermieter im Sinne des Schadenersatz für mögliche Umzugskosten aufkommen und diese bezahlen. Wenn ein Auszug unvermeidlich sein sollte, kümmern Sie sich rechtzeitig um ein Umzugsunternehmen. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und bieten eine schnelle und unkomplizierte Lösung. > Zur Anfrage

Schimmelbildung dem Vermieter melden

Bei bauseits bedingtem Schimmel spricht man von einem Mangel der Mietsache. Dem Vermieter sind Mängel unverzüglich zu melden. Hierzu ist der Mieter verpflichtet. Bei Nichtmeldung des Mieters, kann er unter Umständen schadensersatzpflichtig werden, falls der Schaden dadurch größer geworden ist. Daher melden Sie auch bei unklaren Schimmelursprung Ihrem Vermieter den Mangel an.

Beispiel: Der Schimmel breitet sich durch eine Nichtmeldung in weiteren Zimmern aus und verursacht dadurch zusätzlichen Schaden, der bei frühzeitiger Meldung hätte vermieden werden können.

Gerichtsurteile – Mietminderung wegen Feuchtigkeit

1. Urteil

Schimmelbefall an Außenwänden infolge defekter Fenster.

Gericht: Amtsgericht Berlin-Wedding,
Beschluss vom 09.08.2016, Az. 4 C 123/16»
festgesetzte Mietminderung: 0%

2. Urteil

Sechsmaliges tägliches Stoßlüften zur Vermeidung von Schimmelbefall für Mieter unzumutbar.

Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 15.04.2016, Az. 65 S 400/15»
festgesetzte Mietminderung: 10%

3. Urteil

Schimmelbefall im Schlafzimmer über den Fußbodensockelleisten.

Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 23.05.2014, Az. 65 S 524/13»
festgesetzte Mietminderung: 15%

4. Urteil

Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnung.

Gericht: Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013, Az. 48 C 31/12 (5)»
festgesetzte Mietminderung: 20%

5. Urteil

Feuchtigkeit, abrröckelende Wandfarbe und klemmende Fenster im Hobbyraum.

Gericht: Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 21.06.2011, Az. 4 C 52/11»
festgesetzte Mietminderung: 50%

6. Urteil

Mietminderung wegen Feuchtigkeit in einer Erdgeschosswohnung.

Gericht: Amtsgericht Bad Vilbel, Urteil vom 20.09.1996, Az. 3 b C 52/96»
festgesetzte Mietminderung: 60%

7. Urteil

Ständige Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung in Küche, Wohn- und Schlafzimmer.

Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 08.01.1991, Az. 65 S 205/89»
festgesetzte Mietminderung: 80%

8 Urteil

Rattenbefall, Durchfeuchtung der Wände, Schimmelbildung, fehlendes Treppengeländer uvm.

Gericht: Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 15.06.1995, Az. 26 C 533/93»
festgesetzte Mietminderung: 100%