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Inwiefern unterscheiden sich eingeschränktes und absolutes Halteverbot? Ein absolutes Halteverbot besteht meist auf Straßen oder Straßenabschnitten, auf welchen ein stehendes Fahrzeug eine ernste Verkehrsbehinderung darstellen und die Unfallgefahr deutlich erhöhen würde. Aus diesem Grund ist hier sogar das kurzzeitige Halten in der Halteverbotszone verboten. Ein stehendes Kraftfahrzeug darf allein der Verkehrslage geschuldet sein, andernfalls können Sanktionen gegen den Fahrer verhängt werden.

Ein eingeschränktes Halteverbot wird häufig als Parkverbot bezeichnet, da hier das Halten erlaubt, aber das Parken verboten ist. Deshalb wird diese Halteverbotszone auch als Parkverbotszone bezeichnet. Länger als drei Minuten sollten Sie Ihren Wagen allerdings nicht abstellen, denn überschreiten Sie diese Zeit, kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden, weil dies keinen Halte- sondern einen Parkvorgang darstellt.

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