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Ein Umzug ist ein großes Projekt, das nicht nur Organisationstalent, sondern auch viel Zeit benötigt. Auch wenn ein Teil der damit verbundenen Arbeiten nach Feierabend und am Wochenende erledigt werden kann, ein ganzer Umzug ist auf diese Weise nur schwer zu bewältigen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Mindestens ein freier Tag muss her. Doch bevor Sie kostbare Urlaubstage opfern, lohnt es sich, sich zu informieren, ob Sie möglicherweise Sonderurlaub bekommen können.
Ein Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug ist im Gesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben. Trotzdem lohnt es sich, genauer hinzusehen – zunächst einmal in den Arbeitsvertrag, einen etwaigen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die entsprechende Regelungen enthalten können. Diese können einen Anspruch auf Sonderurlaub speziell für den Fall eines Umzugs ausdrücklich einräumen, aber auch ausschließen oder einschränken.

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